BFZ - Beratungs- und Förderzentrum
Schülerinnen und Schüler, bei denen Maßnahmen der allgemeinen Schule nicht ausreichen, um dem Bildungsgang in der Klassengemeinschaft (durch Lern- und Verhaltensprobleme, Hör- und Sehprobleme, kranke Schülerinnen und Schüler sowie körperbehinderte Schülerinnen und Schüler) zu folgen, können durch sonderpädagogische Beratungs- und Förderangebote unterstützt werden durch:
- Beratung und Bestimmung des Entwicklungsstandes, der Lernausgangslage und der Gestaltung von Lernarrangements im Hinblick auf die Nutzung innerschulischer und außerschulischer Angebote bei Beeinträchtigung des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung
- Beratung und Begleitung bei der Anwendung des Nachteilsausgleich
- Beratung bei der Bewertung einzelner Schülerleistungen aufgrund einer förderdiagnostischen Feststellung der Lernbedingungen und eines Auslotens der Förderchancen
- Beratung im Rahmen der Schulanmeldung
- Beratung aufgrund einer Kind-Umfeld-Analyse
- Beratung aufgrund eines individuellen Kompetenz- und Entwicklungsprofils
- Beratung bei der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel sowie apparativer Hilfsmittel
- Sonderpädagogische Förderangebote als Einzel- oder Kleingruppenförderung oder Förderung im Unterricht
Der Kontakt mit dem BFZ kommt über den jeweiligen Klassenlehrer zustande, der für die Beratung und eine eventuelle Förderung einen Antrag beim BFZ vor Ort mit Einverständniserklärung der Eltern stellt. Nach Genehmigung des Antrags durch die BFZ-Leitung kann mit der Beratung oder Förderung begonnen werden, die ein ausführliches Elterngespräch und den intensiven Kontakt zur Klassenführung beinhaltet.
Bärbel Rathcke