Wichtige Informationen zum Start der Schüler-Selbsttestungen ab Montag, 19.04.2021

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

die vergangenen Monate haben uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Auch der Schulalltag ist nun schon seit über einem Jahr nicht mehr der, den Sie gewohnt sind und der Ihnen im sonstigen Alltag eine Struktur gibt.

Um so vielen Schülerinnen und Schülern wie möglich einen sicheren und geregelten Schulalltag zu gewährleisten, wurde alles veranlasst, damit auf Basis der Ihnen bereits bekannten Pläne für den weiteren Schulbetrieb nach den Osterferien alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und alle weiteren an der Schule tätigen Personen die Möglichkeit haben werden, sich ab Montag, dem 19. April 2021, zweimal in der Woche anlasslos selbst auf das Coronavirus zu testen.
Die Teilnahme an den Tests ist kostenfrei und freiwillig. Das Testangebot kann an den Tagen wahrgenommen werden, an denen die Schülerinnen und Schüler in Präsenz an ihrer Schule unterrichtet werden. Die Testung in der Schule ist darüber hinaus unabhängig von einer zusätzlichen Inanspruchnahme des sogenannten „Bürgertests“, der von geschultem Personal durchgeführt wird, möglich. Eine Übersicht der Teststellen finden Sie unter https://www.corona-test-hessen.de/.

Entscheiden Sie sich gegen eine Teilnahme, folgen daraus keine negativen Konsequenzen. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist für Ihr Kind bzw. für Sie weiterhin möglich. Die Schülerinnen und Schüler können die Tests zweimal wöchentlich zu Beginn der jeweiligen Unterrichtszeit durchführen. Sie werden dabei von ihren Lehrkräften begleitet; des Weiteren stehen den Schulen zur Unterstützung geschulte Patinnen und Paten zur Verfügung. Hierzu ist das Land eine Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz eingegangen, das den Schulen bei Bedarf geschultes Personal zur Seite stellen wird. Um insbesondere jüngeren Schülerinnen und Schülern etwaige Sorgen und Ängste zu nehmen, wird der Testablauf in der Schule mit den Schülerinnen und Schülern vorab ausführlich besprochen. Sollten Sie Ihr Kind insbesondere bei der ersten Testung begleiten wollen, stimmen Sie dies bitte im Vorfeld mit der Schule ab. Weitere Informationen zum schulspezifischen Ablauf erhalten Sie vorab durch Ihre Schulleiterin bzw. Ihren Schulleiter.
Der verwendete Test „SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test“ wird von der Firma SD BIOSENSOR hergestellt und von der Firma Roche vertrieben. Er hat eine Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Eigenanwendung durch Laien und wird dort unter der BfArM-AT-Nummer AT307/21 geführt. Informationen zu diesem Laienselbsttest von Roche und ein Anleitungsvideo finden Sie unter https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sarscov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/. Eine kindgerechte Erläuterung der einzelnen Schritte finden Sie auch unter https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaertden-coronatest/.

Ich halte es für notwendig, dass Sie sich, sofern Sie sich für eine Teilnahme Ihres Kindes an der Testphase entscheiden, vor der Testung gemeinsam mit Ihrem Kind das Video ansehen, um Fragen Ihres Kindes ggf. vorab zu besprechen. Vielen Dank im Voraus hierfür!
Zusätzlich sowie zu Ihrer Information und Unterstützung haben wir Antworten zu den häufigsten Fragen in Form von FAQ zusammengestellt, die Sie auf unserer Homepage unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/haeufig-gestellte-fragen-testungen finden und die wir fortlaufend aktualisieren werden.
Hierbei greifen wir insbesondere auf die Rückmeldungen von 21 Schulen zurück, die im Rahmen einer zweiwöchigen Testphase vor den Osterferien bereits Erfahrungen und Erkenntnisse zu den Testungsabläufen sammeln konnten. Der verwendete Antigen-Selbsttest hat zwei zentrale Vorteile: Der Abstrich erfolgt nur im vorderen Bereich der Nase und erfordert keinen Rachenabstrich, weshalb jede Schülerin und jeder Schüler diesen Test unkompliziert selbst durchführen kann. Auch wird das Ergebnis bereits nach 15 Minuten sichtbar.
Mit einem solchen Antigen-Selbsttest können vor allem Personen mit hoher Virenlast ausfindig gemacht werden – also genau jene Personen, von denen eine Ansteckungsgefahr für das direkte Umfeld ausgeht.
Damit Ihre minderjährige Tochter bzw. Ihr minderjähriger Sohn an den Testungen teilnehmen kann, ist eine Einwilligungserklärung mit Zustimmung zur Datenverarbeitung nötig. Das Formular hierzu erhalten Sie hier. Geben Sie es dort bitte unterschrieben rechtzeitig vor Beginn der ersten Testung ab. Ohne Ihre Zustimmung kann Ihr Kind nicht an den Testungen teilnehmen. Volljährige Schülerinnen und Schüler unterschreiben das Formular bitte selbst.
Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Schule Sie als Eltern und Ihre Kinder sowie Sie als teilnehmende volljährige Schülerinnen und Schüler selbstverständlich unterstützen. Im Falle einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers wird die Schule Sie, liebe Eltern, kontaktieren. Sie sollten dann umgehend Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn abholen. Nur in Ausnahmefällen kann die Schule auch zulassen, dass Ihr Kind alleine nach Hause geht. In diesem Fall stimmt sich die Schule vorher mit Ihnen ab. Die Schule ist im Falle eines positiven Antigen-Selbsttests nach dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, den positiven Testfall gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Zudem muss dann zwingend ein kostenfreier PCR-Test in einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchgeführt werden. Der PCR-Test korrigiert oder bestätigt das Ergebnis des Antigen-Selbsttests. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins für einen solchen PCR-Test an Ihre Hausarztpraxis oder eines der Testzentren unter der Telefonnummer 116 117.

Bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests muss sich Ihr Kind oder müssen Sie sich als volljährige Schülerin oder volljähriger Schüler in Quarantäne begeben; nach dem Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests, insbesondere im Falle eines positiven PCR Testergebnisses, entscheidet das Gesundheitsamt über eventuell notwendige weitere Maßnahmen.
Damit Sie Sicherheit für sich selbst und für Ihre Familie haben, wird dringend empfohlen, dass Sie den PCR-Test möglichst umgehend durchführen lassen. Zwar unterliegen Sie als Eltern sowie auch Geschwisterkinder bei einem positiven Ergebnis eines Antigen-Selbsttests keiner Quarantänepflicht, dennoch sollten auch Sie bis zur Abklärung durch einen PCR-Test Kontakte nach Möglichkeit reduzieren.
Fällt der Selbsttest negativ aus, sind natürlich trotzdem die üblichen Hygieneregeln einzuhalten, da das Testergebnis stets nur eine Momentaufnahme darstellt.
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, die Pandemie ist noch nicht durchgestanden und begleitet uns weiter. Die regelmäßigen Antigen-Selbsttests in der Schule können jedoch ein Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit beim Schulbesuch und damit zu einem Stück mehr Normalität sein. Es gehört zu unser aller Verantwortung, alles dafür zu tun, dass Schule auch in Zeiten der Pandemie ein möglichst geschützter Ort bleibt. Durch die Antigen-Selbsttests wird jenes Sicherheitsnetz, das wir benötigen, für alle in der Schule um einen wichtigen Baustein ergänzt.
Ich bitte daher Sie, liebe Eltern, sehr herzlich darum, dass Sie Ihrem Kind die Teilnahme an den Testungen ermöglichen, und dass Sie, liebe Schülerinnen und Schüler, von dem Angebot Gebrauch machen.
Die nächste Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist für Montag, den 12. April 2021, geplant. Über die beabsichtigten Maßnahmen für den Schulbetrieb nach den Osterferien, der durch die hier angeführte umfassende Teststrategie flankiert wird, werden wir Sie spätestens unmittelbar danach informieren.
Mir ist bewusst, wie wichtig für Sie alle Verlässlichkeit und Planungssicherheit in diesen herausfordernden Zeiten sind. Ich bedauere sehr, dass genau dies angesichts der Dynamik der Pandemie derzeit nur sehr eingeschränkt möglich ist, und danke Ihnen allen herzlich für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen für die bevorstehenden Osterfeiertage

Im Auftrag
Dr. Marion Steudel
Leitende Ministerialrätin

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