Wahlausschreiben für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz

Wahlausschreiben

für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz

Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der Jakob-Grimm-Schule Rotenburg an der Fulda die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.

 

Die Schulkonferenz besteht an der Jakob-Grimm-Schule, einer Schule der Jahrgangsstufen 5 bis Q4, aus mindestens 13 Mitgliedern. Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 6 Sitze, denen der Eltern 3 Sitze und denen der Schülerinnen und Schüler 3 Sitze zu.

 

Es können über die Mindestzahl hinaus bis zur Höchstzahl 25 Mitglieder gewählt werden, wenn sich die Gesamtkonferenz, der Schulelternbeirat und der Schülerrat durch jeweilige Mehrheits­entscheidungen über die Zahl der die Mindestzahl übersteigenden Sitze einigen.

Beschließen nicht alle Gremien eine Erhöhung der Zahl der Sitze, bleibt es bei der Mindestzahl.

 

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirats und des Schülerrats jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertre­ten sind.

 

In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Eltern­teil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:

 

1.         die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,

2.         die Betreuerin oder der Betreuer einer volljährigen Schülerin oder eines volljährigen
            Schülers für den schulischen Aufgabenkreis,

3.         anstelle der oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die
            Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder
            mitanvertraut ist;

            das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.

 

Wählbar sind die Schülerinnen und Schüler, die mindestens die Jahrgangsstufe 8 erreicht ha­ben.

 

Eltern, Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats oder des Schülerrats sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes, der Schülerin oder des Schülers bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbeschei­nigungen werden von dem Unterzeichnenden dieses Wahlausschreibens ausgestellt.

 

1. Alternative:

Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.

 

2. Alternative:

Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirats oder des Schülerrats es beantragt, werden die Wahlen dieser Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt.

 

Bei Listenwahl sind innerhalb von zehn Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am Samstag, 24. Oktober 2015, Wahlvorschläge (Vorschlagsliste) der oder dem Vorsitzenden der jeweiligen Personengruppe einzureichen.

 

 

 

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten der jeweiligen Personengruppe, jedoch mindestens von zwei Wahlberechtigten der Personengruppe unter­zeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die schriftli­che Zustimmung der wählbaren Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlvorschlag soll doppelt so viele, muss jedoch mindestens so viele Bewerber enthalten, wie für die jeweilige Per­sonengruppe Vertreterinnen und Vertreter in die Schulkonferenz zu wählen sind. Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl statt.

 

Die Wahltermine werden von der oder dem Vorsitzenden der jeweiligen Gremien (Gesamt­konferenz, Schulelternbeirat und Schülerrat) festgesetzt und Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern mindestens zehn Tage vor dem Wahltag bekannt gegeben.

 

Die Bekanntgabe der Wahltermine für die Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter der Lehr­kräfte und der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch Aushang in der Schule.

 

Wahltermin des Schulelternbeirates       Donnerstag, 05. November 2015, 19:00 Uhr

Wahltermin der Gesamtkonferenz         Mittwoch, 11. November 2015, 14:15 Uhr

Wahltermin des Schülerrates                   Mittwoch, 11. November 2015, 08:15 Uhr – 09:00 Uhr

 

Mit der Bekannt­gabe werden zugleich die Mitglieder der Gesamtkonferenz und die des Schü­lerrats zur Wahl eingeladen.

 

Die Bekanntgabe des Wahltermins für die Wahl der Elternvertreter erfolgt durch ein Schreiben des Vorsitzenden des Schulelternbeirats, das den Schülerinnen und Schülern zur Weiterleitung an ihre Eltern ausgehändigt wird. Die Mitglieder des Schulelternbeirats werden von dem Vorsit­zenden (mindestens zehn Tage vor dem Wahltermin) schriftlich zur Wahl eingeladen.

 

Die Wahlen müssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am Donnerstag, 12. November 2015 abgeschlossen sein.

 

Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens:

 

Donnerstag, 15. Oktober 2015 in Rotenburg an der Fulda

 

 

 

 

S. Rimbach

Schulleiterin

 

Jakob-Grimm-Schule

 

 

 

Ausgehängt am Donnerstag, 15. Oktober 2015

bis zum Abschluss der Stimmabgabe

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