Unterrichtsorganisation und verpflichtende Testungen ab 19.04.2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
erste offizielle Informationen zum Start in den Schulalltag nach den Osterferien möchte ich Ihnen und Euch an dieser Stelle in aller Kürze weitergeben.
Im Moment ist von folgender Unterrichtsorganisation auszugehen, die zunächst keine Neuerungen mit sich bringt.
- Fortsetzung des Wechselunterrichts für die Jahrgangsstufen 5 und 6 und Fortsetzung der Notbetreuung
- Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7
- Fortsetzung des Präsenzunterrichts für die Abschlussklassen und die Q2
Eventuell ist damit zu rechnen, dass aufgrund des hohen Inzidenzwertes in unserem Landkreis regionale Entscheidungen getroffen werden. Sollte es tatsächlich dazu kommen, werde ich Sie und Euch natürlich umgehend darüber informieren.
Neu ist die Regelung, dass ein negatives Testergebnis verpflichtende Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung ist.
Schüler*innen, Lehrkräfte sowie alle Beschäftigten werden laut Anordnung des Kultusministeriums mit dem Schulbeginn nach den Osterferien verpflichtet, zweimal pro Woche eine Testung durchzuführen, deren Durchführung und Ausstellung des Nachweises nicht länger als 72 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultages zurückliegen dürfen. Dabei bleibt allen zu Testenden selbst überlassen, ob sie den Nachweis durch Inanspruchnahme des kostenfreien Bürgertests an einer Teststelle außerhalb der Schule oder durch die den Schulen vom Land Hessen zur Verfügung gestellten kostenfreien Antigen-Selbsttests erbringen wollen. Die Schüler*innen müssen vor Inanspruchnahme des schulischen Testangebots eine Einwilligungserklärung der Eltern erbringen (Mustererklärung folgt).
Schüler*innen, die keinen entsprechenden Nachweis vorlegen und auch nicht vom Testangebot in der Schule Gebrauch machen, haben das Schulgelände zu verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Sie können durch die Eltern, volljährige Schüler*innen durch sich selbst, schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht abgemeldet werden und erhalten von der Schule geeignete Aufgabenstellungen. Von einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht wird dabei nicht ausgegangen.
Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal dürfen unter Vorlage einer dienstlichen Erklärung gegenüber der Schulleitung die Testungen auch zuhause durchführen.
Ausnahmen von der Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses bestehen im Rahmen von Abschlussprüfungen. Weitere Informationen dazu folgen noch.
Wie wir die Testungen schulintern organisieren, werde ich in den noch verbleibenden Ferientagen mit meinen Schulleitungskollegen*innen besprechen und Sie rechtzeitig darüber informieren. Wahrscheinlich werden wir für den Schulbeginn der ersten Woche einen anderen Testplan als für die kommenden Wochen erstellen müssen. Ich möchte an dieser Stelle die Bitte an Sie und Euch richten, wenn möglich Teststellen außerhalb der Schule aufzusuchen, um die Reduzierung der Unterrichtszeit durch die Durchführung von Testungen an der Schule möglichst gering zu halten.
Hier finden Sie den aktuellen Elternbrief des Kultusministeriums.
Trotz aller Unwägbarkeiten des bevorstehenden Schulbeginns wünsche ich noch ein paar erholsame Ferientage und unseren Abiturientinnen und Abiturienten einen klaren Kopf bei den Vorbereitungen auf die in der nächsten Woche beginnenden Prüfungen.
Herzliche Grüße
Sabine Amlung
Schulleiterin