Unterrichtsorganisation für die Abschlussklassen ab 03. Mai 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

am vergangenen Wochenende hatte ich Sie und euch kurz auf die mit den Auswirkungen der sog. Notbremse des Bundes einhergehende Veränderung der Unterrichtsorganisation der Abschlussklassen ab 03. Mai 2021 hingewiesen, hier nun die weiteren Details:

Regelungen zum Unterrichtsbetrieb im Realschulzweig
Ab dem kommenden Montag müssen die 10. Realschulklassen nach dem Wechselmodell alternierend auf Distanz bzw. in Präsenz in A- und B-Wochen parallel beschult werden. Der Unterricht findet für alle Fächer und Kurse nach aktuellem Stundenplan statt.

Aufgrund der hohen Schülerzahlen im Realschulbereich ist die Aufteilung der Klassen unumgänglich. Die vorhandenen Gruppierungen sollen dabei grundsätzlich aufrechterhalten werden, um Kontinuität zu wahren. Die Klassenlehrer*innen legen die Reihenfolge der Beschulung fest und entscheiden in Absprache mit den Fachlehrkräften gegebenenfalls über notwendige Änderungen der Gruppenkonstellationen.

Unabhängig vom Unterrichtsbetrieb bleibt die Verpflichtung zum Leistungsnachweis durch Klassenarbeiten in den Hauptfächern erhalten. Schüler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, weil keine Einwilligung zum Selbsttest vorliegt, müssen die Leistungsnachweise vor Ort in einem separaten Raum erbringen. In den übrigen Fächern entscheiden die Fachlehrkräfte eigenverantwortlich über die Verwendung von Ersatzleistungen im Fall des Verzichts auf schriftliche Lernkontrollen.

Die Schüler*innen, die jeweils im Distanzunterricht beschult werden, erhalten Aufgaben zur Wiederholung und Festigung der Unterrichtsinhalte oder können dazu verpflichtet werden, über das gewohnte Videokonferenzsystem am Unterrichtsgeschehen des Präsenzunterrichts teilzunehmen.

Regelungen zum Unterrichtsbetrieb im Hauptschulzweig
Für den Hauptschulzweig ergeben sich durch die allgemeingültigen Regelungen ab dem kommenden Montag keine Veränderungen. Unsere Hauptschulklassen sind so klein, dass eine Teilung nicht nötig ist. Die Schülerinnen und Schüler verbleiben also wie bisher im Präsenzunterricht, Wechselunterricht findet in den Klassen H9 und in der H10 nicht statt.

Regelungen zum Unterrichtsbetrieb im Jahrgang Q2
Da die Jahrgangsstufe Q2 in diesem Schuljahr mit 38 Schülerinnen und Schülern extrem klein ist, erscheint eine Teilung des Jahrgangs nicht praktikabel. Zum einen lässt sich die Jahrgangsstufe bedingt durch das durchgehende Kurskonzept nicht so teilen, dass ein pädagogisch sinnvolles Konzept realisiert werden kann. Zum anderen ist durch die begrenzte Schülerzahl, die daraus resultierenden Kleingruppen sowie die räumliche Aufteilung der größeren Gruppen und unser bestehendes Hygienekonzept eine Teilung der Jahrgangsstufe Q2 nicht sinnvoll. Aus den genannten Gründen findet in der Jahrgangsstufe Q2 kein Wechselunterricht, sondern weiterhin Präsenzunterricht statt, wobei wir uns vorbehalten, die gesamte Jahrgangsstufe bei Bedarf wochenweise in den Distanzunterricht zu versetzen.

Wie gewohnt stehe ich Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Sabine Amlung
Schulleiterin

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