Gast bei mündlicher Abiturprüfung
Bei den bevorstehehen mündlichen Abiturprüfungen besteht die Möglichkeit als "Gasthörer" diesen Prüfungen beizuwohnen. Sicherlich besonders interessant für Schülerinnen und Schüler, die im nächsten Jahr ihre Abiturprüfung machen wollen. Voraussetzung hierfür ist, dass kein verwandtschaftliches Verhältnis zu dem Prüfling besteht und ein entsprechender Antrag gestellt wird.