Befreiung von der Maskenpflicht im Freien ab Montag, 21.06.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Erlass zu den Maßnahmen bei großer Hitze an allgemein bildenden Schulen wurde wie folgt eine Regelung zur Mund-Nasen-Bedeckung getroffen:

Bis zu einer Entscheidung der Hessischen Landesregierung über die künftige Reichweite der Maskenpflicht an Schulen, insbesondere im Freien, gilt nach Absprache mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration Folgendes:

Findet Unterricht im Freien statt, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheiden, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der großen Hitze ausgesetzt wird. Entsprechendes gilt für Hofpausen.

In Absprache mit dem Personalrat und Elternbeirat habe ich entschieden, dass ab Montag auf das Tragen der Masken im Freien, besonders während der Hofpausen verzichtet werden kann, solange die Inzidenz unter 50 bleibt.

Natürlich können Schüler*innen, besonders wenn sie einer Risikogruppe angehören, trotzdem freiwillig Maske tragen.

Die Abstandsregeln sind bei Absetzen der Masken besonders zu beachten.

Außerdem sollen besonders an den heißen Tagen regelmäßige Maskenpausen eingelegt werden.

Viele Grüße
Sabine Amlung

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