Allgemeine Informationen zum Schülerticket Hessen als Schülerjahreskarte

Schülerticket in der Grundschule:
Bei Vorklassen- und Grundschülern besteht ein Anspruch, wenn die zuständige Grundschule besucht wird und der Fußweg zur Schule mehr als 2 km (einfache Strecke) beträgt.

Schülerticket in der Gesamtschule:
Bei Gesamtschülern ab der 5. Klasse besteht ein Anspruch, wenn die nächstgelegene Gesamtschule des gewählten Bildungsgangs besucht wird und der Fußweg zur Schule mehr als 3 km (einfache Strecke) beträgt.

Bereitstellung für Anspruchsberechtigte und Gültigkeit:
Die Schule bestellt nach der Schulanmeldung im Falle eines Anspruchs automatisch ein Schülerticket Hessen beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg als Schulträger und Träger der Schülerbeförderung.
Wird ein Schülerticket zum Schuljahresbeginn zur Verfügung gestellt, so ist es immer vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres gültig.
Bei Bereitstellung im laufenden Schuljahr wird die Gültigkeit immer auf den 01. des Monats der Schulanmeldung datiert. Gültigkeitsende ist auch hier der 31.07. des Jahres, in dem das laufende Schuljahr endet.
Die Anspruchsberechtigungen werden jährlich zum Schuljahresende überprüft – hat sich nichts geändert, wird der Anspruch bzw. das Schülerticket um ein Jahr bis zum 31.07. verlängert.

Schulabgänger:
Bei regulären Schulabgängern (Klasse 9 bzw. Klasse 10) erlischt die Gültigkeit automatisch zum 31.07. des Jahres, in dem die Schule verlassen wird.
Bei Schulabgang während des laufenden Schuljahres, erlischt die Gültigkeit zum Ende des Monats, in dem die Schule verlassen wird.
Es erfolgt in beiden Fällen keine gesonderte schriftliche Mitteilung durch den Schulträger und das Schülerticket wird nicht durch die Schule eingezogen.

Übergang Grundschule – Gesamtschule:
Wird die zuständige Grundschule nach der 4. Klasse verlassen und besteht in der nächstgelegenen Gesamtschule ebenfalls wieder ein Anspruch auf ein Schülerticket (Schulweg länger als 3 km), so kann das in der Grundschule genutzte Ticket weiter genutzt werden (Gültigkeit wie oben beschrieben). Besteht nach der 4. Klasse kein Anspruch mehr zur nächstgelegenen Gesamtschule (Schulweg kürzer als 3 km), so läuft das Schülerticket automatisch zum 31.07. aus.

Übergang Gesamtschule – Oberstufe/Berufsschule:
Bei Übergang von der Gesamtschule in die Oberstufe bzw. Berufsschule, wird – unabhängig vom Schulweg - kein Schülerticket Hessen mehr zur Verfügung gestellt. Aus der Gesamtschule vorhandene Schülertickets verlieren ihre Gültigkeit. Die Regelung für Schulabgänger gilt entsprechend.

Chipkartenaustausch:

Ein automatisierter Chipkartenaustausch ist nach mehreren Jahren möglich – die Gültigkeit des Tickets ist trotzdem immer nur bis zum 31.07. befristet (Verlängerung siehe oben), unabhängig vom Zeitpunkt des Austauschs.

Für Rückfragen zum Thema Schülerticket Hessen, wenden Sie sich gerne an:
Moritz Kreuzberg – Schülerbeförderung / Nahverkehr Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Schulen und Gebäude
Telefon: 06621 87-1453
E-Mail: nahverkehr@hef-rof.de

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