Informationen zur Unterrichtsorganisation ab dem 22.02.2021

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler

seit letztem Freitag steht nun die Unterrichtsorganisation ab Montag, 22. Februar 2021 fest.

Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 beginnt der Wechselunterricht in A- und B-Wochen nach aktuellem Stundenplan (Stufe 3). Jede Klasse wurde in eine A- und eine B-Gruppe eingeteilt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten wechselseitig eine Woche Präsenzunterricht und eine Woche Distanzunterricht.

Der Unterricht wird nach dem aktuellen Stundenplan erteilt. Mit Einsetzung des Wechselunterrichts entfällt der Online-Unterricht (Videokonferenzen) in den Jahrgangsstufen 5 und 6 und angesichts des erhöhten Präsenzeinsatzes der Lehrkräfte werden die Videokonferenzen ab dem Jahrgang 7 reduziert. Arbeitsaufträge und Materialien werden in der Präsenzzeit für den Distanzunterricht an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 verteilt.

Der Religions- und Ethikunterricht, Förderunterricht, LRS-Unterricht und Bläserunterricht findet nach Plan statt.

In der F6 findet der Unterricht in Grund- und Erweiterungskursen (Englisch und Mathematik) statt.

Das Ganztagsangebot einschließlich der Mittagsbetreuung wird weiterhin ausgesetzt. Eine Notbetreuung bleibt sichergestellt. Weitere Informationen dazu, das entsprechende Anmeldeformular und das Formular für Ihren Arbeitgeber finden Sie hier auf unserer Homepage.

Für die Jahrgangsstufe Q2 findet Präsenzunterricht ebenfalls nach aktuellem Stundenplan statt. Die Schülerinnen und Schüler der Q2 werden im Kursverbund unter Einhaltung des Mindestabstands beschult.

Die an den Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 11. Februar 2021 angepassten schulischen Hygienepläne für unsere beiden Schulstandorte finden Sie unter folgendem Link: Hygieneplan in der Bernhard-Faust-Straße, Hygieneplan in der Braacher-Straße

Leistungsbewertung (2. Halbjahr)

Auszug aus dem Kultusministerschreiben vom 21. Januar 2021

„Da grundsätzlich von der Gleichwertigkeit von Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Distanzunterricht auszugehen ist, haben die unterschiedlichen Unterrichtsformen keinen Einfluss auf die Leistungsbewertung. Entscheidend ist, dass die allgemeingültigen Bewertungsmaßstäbe (individuelle Zurechenbarkeit, für die gesamte Lerngruppe gleichermaßen verbindliche Anforderungen, gleicher Bewertungsmaßstab sowie Beachtung der Grundsätze der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung nach § 26 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)) eingehalten werden. Das bedeutet, dass für alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe durch das Unterrichtsgeschehen – unabhängig von der Unterrichtsform – die gleichen Lernvoraussetzungen gegeben sein müssen.“

In den Jahrgangsstufen 5 bis E-Phase gelten im Zusammenhang mit einer Leistungsfeststellung im Distanzunterricht im zweiten Halbjahr 2020/2021 folgende Regelungen:

a) Schülerinnen und Schülern werden die Bewertungskriterien für das zweite Halbjahr offengelegt (in schriftlicher oder mündlicher Form).

b) Im Distanzunterricht werden folgende Leistungen für die mündliche Note berücksichtigt: bearbeitete Aufgaben (Assignments), weitere schriftlich eingereichte Pflichtaufgaben sowie freiwillige Aufgaben (Bsp. Arbeitsblätter, erstellte Produkte/Medien) und die Teilnahme an Videokonferenzen.

c) Die Abwesenheit bei Videokonferenzen gilt als Fehlstunde (vertretbare Gründe: Krankheit, technischer Ausfall, fehlendes Endgerät), welche nur durch eine schriftliche Entschuldigung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten entschuldigt werden kann. Versäumte Lerninhalte müssen durch den Schüler /die Schülerin eigenverantwortlich in Rücksprache mit der Lehrkraft nachgeholt werden. Sollte aus technischen Gründen eine Teilnahme an Videokonferenzen generell nicht möglich sein, muss die Klassenlehrkraft informiert werden.

d) In diesem Halbjahr wird in allen Haupt- und Nebenfächern nur eine Leistungskontrolle geschrieben. Die schriftlichen Kontrollen können sich aus Lerninhalten des Distanzunterrichts zusammensetzen, sofern eine ausreichende gemeinsame Ergebnissicherung stattfand (Bsp. über Videokonferenzen, Lösungsblätter, Präsentationen, Rückmeldungen zu Aufgaben).

In Abschlussklassen findet die Leistungsfeststellung wie in den Vorjahren statt, da sie im Präsenzunterricht unterrichtet werden.

Sobald der Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 5/6 und die Q2 wieder startet, gilt auch hier wieder die übliche Leistungsfeststellung, wobei im Jahrgang Q2 für alle Kurse die Anzahl der Klausuren auf eine reduziert wurde. Auch in der E-Phase gibt es in jedem Fach nur einen Leistungsnachweis in diesem Halbjahr.

Die Leistungen im Distanzunterricht, der sich im 2. Halbjahr 2020/2021 in einigen Jahrgängen über einen längeren Zeitraum erstreckt als erwartet, können nicht unbewertet bleiben. Doch haben Sie Vertrauen, dass wir die derzeitige Ausnahmesituation ausreichend in der Bewertung berücksichtigen werden.

Es liegt in unser aller Interesse, diese Mammutaufgabe zu bewältigen, was uns allen nur gemeinsam gelingen kann. Für Ihre und Eure Anregungen wie auch Fragen stehe ich Ihnen und Euch daher gern zur Verfügung.

In der Hoffnung, dass wir alle bald wieder zum gewohnten Schulbetrieb zurückkehren werden, grüße ich herzlich

Sabine Amlung
Schulleiterin

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