Hinweisschreiben Umgang mit Videokonferenzsystemen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aufgrund der anhaltenden Pandemielage werden im Schulbetrieb zur Durchführung des Unterrichts teilweise Videokonferenzsysteme eingesetzt. Leider wurde in den letzten Wochen bekannt, dass sich vereinzelt unbekannte Personen Zutritt zu Videokonferenzen verschafft haben (sogenanntes „Zoombombing“). Hierbei versuchen Unbefugte typische Konferenzkennungen oder häufiger genutzte Passwörter zu erraten, um sich einzuwählen. Eine weitere Möglichkeit für solche unautorisierten Zugriffe besteht aber auch darin, dass Konferenzkennungen bewusst an Dritte weitergegeben oder über Soziale Medien verbreitet werden.
Um solche Zugriffe in Zukunft zu vermeiden, werden seitens der Schulen verschärfte Vorkehrungen getroffen, beispielsweise Videokonferenzveranstaltungen mit Passwörtern zu versehen, die turnusmäßig gewechselt werden. Darüber hinaus können für die Veranstaltungen Zugangsräume erstellt werden, in denen die Lehrkraft jeden einzelnen Teilnehmer freischalten muss, bevor der Unterricht beginnen kann.
Angesichts dieser Vorfälle möchten wir Sie in diesem Zusammenhang nochmals auf den Umgang mit Videokonferenzsystem aufmerksam machen und Sie bitten, auch Ihr Kind hierfür zu sensibilisieren.
Insbesondere bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
- Konferenzkennungen sowie Passwörter für Distanzunterricht mittels Videokonferenzsystemen dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden und insbesondere nicht auf Sozialen Medien veröffentlicht werden.
- Eine Aufzeichnung oder Übertragung des Unterrichts an Dritte darf nicht erfolgen. Ein solches Verhalten kann gemäß § 201 Strafgesetzbuch strafbar sein.
- Das Teilen von unangemessenen Inhalten ist verboten. Im schlimmsten Fall (bei Aufnahmen sexualisierter Gewalt an Kindern, Antisemitismus etc.) stellt die Speicherung und Verbreitung eine Straftat dar.
- Während des Distanzunterrichts mittels Videokonferenzsystemen sollte darauf geachtet werden, dass die Schülerinnen und Schüler keine sensiblen persönlichen Informationen von sich oder Dritten preisgeben.
- Die Schülerinnen und Schüler sollten angehalten werden, sich bei verdächtigen Vorkommnissen unverzüglich an die Lehrkräfte und/oder Eltern zu wenden. Auf die Möglichkeit, strafrechtliche Schritte einzuleiten (beispielsweise Strafanzeige zu stellen), wird hingewiesen.
- Bei Bedarf kann schulpsychologische Hilfe in Anspruch genommen werden.
Abschließend möchten wir auf die Handreichung des Hessischen Kultusministeriums zum Jugendmedienschutz sowie auf den Flyer des Netzwerks gegen Gewalt: Medienkompetenz für Eltern hinweisen: https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/medienbildung/jugendmedienschutz
Wir wünschen Ihnen, dass Sie und Ihr Kind im Schulalltag mit entsprechenden Vorfällen möglichst nicht konfrontiert werden. Zögern Sie bitte nicht, im Bedarfsfall eine der genannten Kontaktadressen zu nutzen und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sabine Amlung
Schulleiterin