+++ Wichtige Informationen für den Unterricht ab 25.05.2020 +++
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
im Folgenden möchte ich Ihnen und Euch ein paar Informationen geben, die mir für die letzten Wochen bis zu den Sommerferien wichtig erscheinen.
Präsenzunterricht und unterrichtsergänzende Lernsituationen
In den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien sieht das Konzept unserer Schule vor, Präsenzunterricht und das Arbeiten zu Hause abzuwechseln. Es gibt eine A- und B-Woche, in die die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ihre Klassen in dieser Woche eingeteilt haben, so dass maximal 15 Lernende in einem Raum sitzen.
Hier noch einmal die Einteilung der Gruppen für die Wochen bis zu den Sommerferien:
und die Aufteilung auf die einzelnen Jahrgangsstufen:
Jahrgangsstufe 5 = Präsenzunterrichtstage sind Montag, Mittwoch und Donnerstag von der 1. – 6. Stunde in A- und B-Wochen
Jahrgangsstufe 6 = Präsenzunterrichtstage sind Dienstag, Mittwoch und Freitag von der 1. – 6. Stunde in A- und B-Wochen
Im Jahrgang F6 wird in Mathematik und Englisch nicht nach G- und E-Kursen differenziert.
Jahrgangsstufe 7 = Präsenzunterrichtstage sind Montag, Mittwoch und Freitag von der 1. -6. Stunde in A- und B-Wochen (auch für kleine Hauptschulklassen)
Jahrgangsstufe 8 = Präsenzunterrichtstage sind Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von der
1. -6. Stunde in A- und B- Wochen (auch für kleine Hauptschulklassen)
Jahrgangsstufen 9 und 10 = Präsenzunterrichtstage sind Dienstag, Donnerstag und Freitag von der 1. -6. Stunde in A- und B-Wochen
Der Unterricht in der E-Phase findet jede Woche am Montag, Mittwoch und Freitag von der 1. – 6. Stunde statt.
Die Q2 hat jede Woche von Montag bis Freitag Unterricht nach Leistenplan.
R-Plus Unterrichtsstunden finden vorläufig nicht statt.
Wir haben uns bemüht, in allen Fächern möglichst viele Hauptfachstunden in Mathe, Deutsch und Englisch zu setzen sowie möglichst viel Unterricht beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin. Da die Setzung des Präsenzunterrichts in den Nebenfächern von den Möglichkeiten der einzelnen Klassenstundenpläne und den zur Verfügung stehenden Kollegen/innen abhängig ist, kann es trotzdem vorkommen, dass Parallelklassen nicht die gleiche Unterrichtsverteilung haben. „Gekurste“ Unterrichte konnten nur eingeschränkt berücksichtigt werden, um eine Durchmischung von Lerngruppen soweit wie möglich zu vermeiden.
Für den Präsenzunterricht entfällt die außerunterrichtliche Lernsituation.
Für Fächer, die nicht im Präsenzunterricht erteilt werden, sollen weiterhin in vertretbarem Maß und soweit von den Lehrkräften, die neben dem Präsenzunterricht auch noch in die Abitur- und Abschlussprüfungen eingebunden sind, leistbar Aufgaben digital verschickt werden.
Intensivklassen
Am Standort Bernhard-Faust-Straße werden die Schülerinnen und Schüler der Intensivklasse ab 25.05.20 im Rahmen des vorliegenden Stundenplans in der Intensivklasse unterrichtet.
Am Standort Braacher Straße bleiben diese Schülerinnen und Schüler in ihren Stammklassen (kein Unterricht in der Intensivklasse Jg. 7 – 10). Damit die Schülerinnen und Schüler dieser Intensivklasse gut im Unterricht ihrer Stammklasse mitarbeiten können, werden auch die relativ kleinen Hauptschulklassen in Halbgruppen geteilt.
Schülerinnen und Schülern, die zum Schuljahresende die Intensivklasse aufgrund ihrer Verweildauer verlassen müssen und für die keine geeigneten schulischen oder außerschulischen Anschlussmöglichkeiten bestehen, wird aufgrund der Corona bedingten Umstände über die bereits bestehenden Möglichkeiten hinaus zuweisungsrelevant eine Verlängerungsoption in der Intensivklasse ermöglicht. Ein diesbezüglicher Erlass des zuständigen Fachreferats steht noch aus.
Inklusive Beschulung
Für Schülerinnen und Schüler, die inklusiv beschult werden, endet die Unterrichtsverpflichtung und Teilnahmeverpflichtung an regulären schulischen Veranstaltungen zeitgleich mit der ihrer Lerngruppe.
Leistungsnachweise
Bis zu den Sommerferien werden in der Sekundarstufe I keine schriftlichen Arbeiten mehr geschrieben.
In der E-Phase kann in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathe noch eine Klausur geschrieben werden.
In der Q2 werden die bereits angekündigten Klausuren angefertigt.
Die Zeugnisnote des 2. Halbjahres basiert auf der Note des ersten Halbjahres und den teilweise erbrachten Leistungen im zweiten Schulhalbjahr. Die vor der Schulschließung in diesem zweiten Halbjahr geschriebenen Klassenarbeiten, Klausuren und Lernkontrollen fließen in die Note ein.
Alle im 2. Halbjahr epochal erteilten Fächer werden nicht benotet.
Versetzungen
Es ist ja längst kein Geheimnis mehr, dass ein „Aufrücken“ in die höhere Jahrgangsstufe erfolgt, auch wenn die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt sind. D.h. alle Schülerinnen und Schüler sind am Ende des laufenden Schuljahres im Rahmen der Versetzungskonferenzen zu versetzen.
Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe sind auch dann zu versetzen, wenn die Versetzungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Ebenso erfolgt die Zulassung zur Qualifikationsphase auch bei Nichterfüllung der Voraussetzungen (vgl. OAVO)
Freiwillige Wiederholungen
a) In der Gymnasialen Oberstufe
In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließung gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt oder in denen im weiteren Verlauf des Schuljahres eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des nächsthöheren Schuljahrgangs unter Berücksichtigung der Lernentwicklung nicht zu erwarten ist, kann ein Antrag auf freiwillige Wiederholung gestellt werden.
So ist auch aus der Qualifikationsphase in die Einführungsphase ein freiwilliger Rückgang bis drei Wochen vor dem Termin der Zeugnisausgabe der Qualifikationsphase möglich, auch wenn die Schülerin oder der Schüler bereits die Einführungsphase wiederholt hat.
b) In der Sekundarstufe I
In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließung gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt oder in denen im weiteren Verlauf des Schuljahres eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des nächsthöheren Schuljahrgangs unter Berücksichtigung der Lernentwicklung nicht zu erwarten ist, kann ein Antrag auf freiwillige Wiederholung gestellt werden. Ein freiwilliger Rückgang ist grundsätzlich bis zu drei Wochen vor dem Termin der Zeugnisausgabe möglich. Auch eine zweite freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung wiederholt wird, ist zulässig.
Dadurch könnte es zu einer Überschreitung der vorgesehenen Verweildauer kommen. Diesbezüglich gilt, dass freiwillige Wiederholungen des Schuljahres 2019/2020 bei der Berechnung der Verweildauer außer Betracht bleiben.
Eltern, die eine freiwillige Wiederholung für ihr Kind in Betracht ziehen, möchte ich bitten, rechtzeitig mit dem/der Klassenlehrer/in oder Tutor/in Ihres Sohnes oder ihrer Tochter Kontakt aufzunehmen.
Sollten Sie/solltet Ihr Fragen haben, können Sie sich/könnt Ihr euch immer gerne an uns wenden.
Ihnen und Euch wünsche ich auch für die nächsten Wochen alles Gute.
Mit herzlichem Gruß, auch im Namen der gesamten Schulleitung
Sabine Amlung
Schulleiterin