+++ Notbetreuung in der Schule – Erweiterung des Berechtigungskreises - 22.03.2020 +++

Liebe Eltern,

ich möchte Sie auf die Anpassungsverordnung vom 20.03.2020 hinsichtlich einer Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind aufmerksam machen.

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/anpassungsverordnung_20.3.pdf

Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Beschluss der Sonderkabinettssitzung am Freitag in zwei Punkten erweitert worden:

1. Weitere Berufsgruppen sind von der Regelung erfasst worden:

  • Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber

2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.

Wenn also einer von zwei Erziehungsberechtigen in einem infrastrukturrelevanten Bereich arbeitet (lt. Verordnung vom 20.03.2020), können Sie Ihr Kind des Jahrgangs 5 -6 in die Notbetreuung der Jakob-Grimm-Schule schicken.

Weitere Voraussetzungen: Das Kind ist frei von Erkältungssymptomen, hatte keinen Kontakt zu einer infizierten Person und war in den letzten zwei Wochen nicht in einem Risikogebiet.

Für die Notbetreuung haben wir ein neues Anmeldeformular, das Sie hier (Download Anmeldeformular) finden. Bitte verwenden Sie dieses Formular ab Montag, 23. März, für Neuanmeldungen und senden Sie es ausgefüllt an folgende Mailadresse: bfs@jgs-rof.de

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, dass Sie weiterhin gut durch diese Krisensituation kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Amlung
Schulleiterin

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